Anfechtung einer Ausschlagung bei Überschuldung
Beschluss des OLG Düsseldorf: vom 20. Juli 2004 - I-3 Wx 193/04
Wer bei scheinbar überschuldetem Nachlass die Ausschlagung der Erbschaft ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund (,,aus welchen Gründen ich zur Erbschaft berufen bin") und ungeachtet der Höhe (gleichgültig, „wie hoch mein Erbteil ist") erklärt, kann im Falle nachträglich sich erweisender Werthaltigkeit des Nachlasses seine Ausschlagungserklärung nicht mit der Begründung anfechten, er habe sich seinerzeit über den Nachlasswert geirrt.
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