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Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall?

Aus "ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis" mit freundlicher Genehmigung des Zerb Verlag
Ausgabe Oktober 2004
Seiten 317 - 318

Autor: Hans-Gerd Findeklee, Rechtsanwalt und Notar

Wer als Erbe ein Grundstück erworben hat, erhält vom Grundbuchamt die Aufforderung, das Grundbuch berichtigen zu lassen mit dem Zusatz, dass ein Antrag auf Berichtigung vorerst nicht erforderlich sei, wenn das Grundstück bereits in nächster Zeit veräußert werden soll. So lautet der Text des in Niedersachsen gebräuchlichen Formulars. Wer sich auf diese Nachricht verlässt, kann jedoch unangenehme Überraschungen erleben.

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