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Allgemein ist der Öffentlichkeit oft nicht im Detail bekannt, welche Aufgaben ein Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker oder Erbenermittler wahrnimmt und was sich hinter den Begriffen verbirgt. Bei allem Interesse beinhaltet meine Tätigkeit Vertraulichkeit und den sorgsamen Umgang mit den mir bekannt werdenden Daten. Deshalb behandele ich dieses Thema mit Zurückhaltung und Fingerspitzengefühl.
Gleichwohl wird die Arbeit meines Büros gelegentlich von den Medien beachtet und in Veröffentlichungen dargestellt. Einige Beispiele finden Sie in der rechten Spalte.